Probezeit & Aufbauseminar (ASF): Regeln, A- und B-Verstöße
2 Jahre Probezeit, Verlängerung auf 4 Jahre bei schweren Verstößen und Ablauf des behördlich angeordneten ASF-Seminars.
1. Gesetzliche Grundlagen & StVO
In Deutschland unterliegt die Fahrschulausbildung dem Fahrlehrergesetz (FahrschG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Prüfungen werden von amtlich anerkannten Sachverständigen der technischen Prüfstellen (TÜV / DEKRA) abgenommen.
2. Strukturierter Ausbildungsaufbau
Von den theoretischen Grund- und Zusatzstofflektionen über die Übungsstunden bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten gewährleistet die Ausbildung ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und vorausschauendem Fahrverhalten.
3. Empfehlungen zur Fahrschulwahl
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule auf transparente Preisaushänge gemäß § 32 FahrschG, moderne Ausbildungsfahrzeuge und qualifizierte Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis.