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Klasse AM • 7 Min. Lesezeit

Moped-Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren: Roller und Leichtkraftfahrzeuge

Bundesweite Regelung ab 15 Jahren für Mopeds bis 45 km/h und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Mopedautos).

1. Gesetzliche Grundlagen & StVO

In Deutschland unterliegt die Fahrschulausbildung dem Fahrlehrergesetz (FahrschG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Prüfungen werden von amtlich anerkannten Sachverständigen der technischen Prüfstellen (TÜV / DEKRA) abgenommen.

2. Strukturierter Ausbildungsaufbau

Von den theoretischen Grund- und Zusatzstofflektionen über die Übungsstunden bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten gewährleistet die Ausbildung ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und vorausschauendem Fahrverhalten.

3. Empfehlungen zur Fahrschulwahl

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule auf transparente Preisaushänge gemäß § 32 FahrschG, moderne Ausbildungsfahrzeuge und qualifizierte Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis.